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ON24-Datenschutzbestimmungen

ON24-Datenschutzbedingungen nach der Schrems-II-Entscheidung des EuGH

Im Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof das EU-U.S. Privacy Shield Framework für ungültig, was zur Folge hatte, dass das Privacy Shield nicht mehr als rechtlicher Mechanismus für grenzüberschreitende Datenübermittlungen zur Verfügung steht. Nach dieser Entscheidung sind die EU-Standardvertragsklauseln (die "SCCs") immer noch ein gültiger rechtlicher Mechanismus, um solche Übermittlungen zu unterstützen. Im Juni 2021 hat die Europäische Kommission aktualisierte SCCS veröffentlicht. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen von ON24 enthalten die SCCs.

ON24-Datenverarbeitungszusatz (DPA) mit SCCs: Wenn dein Unternehmen noch keine Datenverarbeitungsbedingungen mit ON24 hat, kannst du hier klicken, um die aktuelle DPA von ON24 herunterzuladen und einzusehen, die die SCCs enthält. In dem Dokument findest du auch Anweisungen für die Rücksendung des unterschriebenen Nachtrags an ON24.

Zusatz zu den ON24-Standardvertragsklauseln: Wenn dein Unternehmen bereits Datenverarbeitungsbedingungen vereinbart hat, die die SCCs nicht enthalten, und du sie in deinen ON24-Vertrag aufnehmen möchtest, oder wenn dein Unternehmen die in den Datenverarbeitungsbedingungen enthaltenen SCCs auf den neuesten Stand der SCCs vom Juni 2021 bringen möchte, dann kannst du hier klicken, um den SCC-Zusatz von ON24 herunterzuladen und zu überprüfen. In dem Dokument findest du auch Anweisungen für die Rücksendung des unterschriebenen Nachtrags an ON24.