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Bedingungen und Konditionen 2013

ON24 Geschäftsbedingungen für Webcasting und virtuelle Veranstaltungen
gültig zwischen dem 28. März 2013 und dem 22. Dezember 2014

1) Einführung
a) ON24 verpflichtet sich hiermit, dem Kunden den Zugang zur Verwaltung oder Erstellung von webbasierten Veranstaltungen und damit verbundenen Projekten (zusammenfassend als "Veranstaltung" bezeichnet) zur Verfügung zu stellen, einschließlich Audio- oder Video-Streaming über das Internet, das für Zuschauer zugänglich ist ("Webcasts"), Audioveranstaltungen mit visuellen Elementen ("Web Conferencing"), virtuelle Messen ("Virtual Shows") und virtuelle Briefing Center ("Virtual Briefing Center"). Für die Veranstaltungen werden die Anwendungsplattform von ON24 (die "Plattform") und andere verschiedene Dienste und Tools von ON24 genutzt. "Dienste" sind Webcasts, Webkonferenzen, virtuelle Shows, virtuelle Briefing Center, die Plattform und alle anderen Dienste und Tools von ON24, die zur Produktion eines Events genutzt werden. "AGB-Vereinbarung" bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Anlagen, Änderungen und Anhänge dazu. "Arbeitsauftrag" bezeichnet den einzelnen Arbeitsauftrag, die E-Mail oder ein ähnliches Dokument, das vom Kunden eingereicht und von ON24 für jede neue Arbeitsphase akzeptiert wird.

2) Dienste
a) Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die im Widerspruch zu dieser AGB-Vereinbarung steht.
b) ON24 behält sich das Recht vor, den Kunden nach Abschluss eines Wiederverkäufervertrags zu einem autorisierten, nicht-exklusiven, unabhängigen Wiederverkäufer der Dienste zu ernennen, vorausgesetzt, der Kunde kommt seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nach. Der Kunde kann eine Person ermächtigen und in Rechnung stellen, sich bei einer Veranstaltung anzumelden, an ihr teilzunehmen oder sie anzusehen (ein "Betrachter"). Der Kunde kann seinen Kunden das Betrachten einer Veranstaltung in Rechnung stellen und/oder seinen Kunden gestatten, Betrachtern das Betrachten einer Veranstaltung zu gestatten.
c) Wenn der Kunde einer Selbstbedienungsvereinbarung zugestimmt hat, hat er das Recht, eine Veranstaltung zu produzieren, indem er auf die Plattform und die Dienste zugreift, und Inhalte über die Plattform und die Dienste bereitzustellen ("eine Veranstaltung verwalten"), entweder direkt oder durch die Dienste eines dritten (dritten) Veranstaltungsmanagers, den der Kunde mit der Verwaltung einer Veranstaltung im Namen des Kunden beauftragt. Der Kunde darf die Dienste nicht in einer Art und Weise nutzen, die es anderen Personen als dem Kunden oder dem vom Kunden beauftragten dritten Eventmanager ermöglicht, ein Event zu verwalten.
d) ON24 gewährt dem Kunden hiermit, unabhängig vom Wiederverkäuferstatus, das nicht-exklusive Recht, das Recht auf Zugang und Nutzung der Plattform für den begrenzten Zweck der Durchführung virtueller Veranstaltungen zu vermarkten, zu fördern, zu unterstützen und zu verkaufen. Der Kunde darf diesen Zugang nur potenziellen Veranstaltern und/oder Sponsoren von Virtuellen Messen (ein "Kunde") anbieten.
e) Der Kunde erkennt an, dass ON24 auf allen Seiten, die dem Betrachter zugewandt sind, oder auf anderen Pop-up-Seiten, die sichtbar werden, wenn eine Veranstaltung angesehen wird, ein Etikett oder eine Tagline "Powered by ON24"™ einfügen kann, und der Kunde darf dieses Etikett oder diese Tagline nicht entfernen oder in irgendeiner Weise bewirken, dass es/sie nicht wie ursprünglich von ON24 auf der Seite eingestellt erscheint.

3) Eventproduktion und Dienstleistungen von ON24
a) Der Kunde erkennt an, dass ON24 von Zeit zu Zeit eine Veranstaltung oder einen Teil einer Veranstaltung produzieren muss. In diesem Fall erfordert die Produktion eines Events durch ON24 die Inanspruchnahme verschiedener Elemente von Dienstleistungen. Der Kunde legt gemeinsam mit dem Vertreter von ON24 fest, welche Elemente der Kunde für jede Veranstaltung benötigt, und der Kunde übermittelt ON24 einen Arbeitsauftrag, der diese Elemente enthält. Ein Arbeitsauftrag darf nicht vom Kunden oder einem Dritten (3. Partei) eingereicht werden.
b) Unmittelbar nach Erhalt eines Arbeitsauftrags überprüft ON24 den Arbeitsauftrag und empfiehlt Anpassungen, die ON24 nach vernünftigem Ermessen für notwendig erachtet. Wenn der Kunde und ON24 feststellen, dass ein Arbeitsauftrag für eine Veranstaltung angepasst werden muss, werden die Parteien den Arbeitsauftrag in gegenseitigem Einvernehmen überarbeiten. Der Kunde erkennt an, dass für eine erfolgreiche Veranstaltung ein vollständiger und korrekter Arbeitsauftrag erforderlich ist, der eine angemessene Zeit vor der Veranstaltung eingereicht wird. ON24 haftet nicht für Fehler, Irrtümer oder Auslassungen in Bezug auf den Arbeitsauftrag und/oder die Veranstaltung, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nicht rechtzeitig und korrekt auf angemessene Anfragen von ON24 geantwortet hat.
c) Unter Verwendung des Arbeitsauftrags beginnt ON24 mit der Produktion der Veranstaltung. Der Kunde erkennt an, dass er aufgrund der Schwierigkeit, alle Aspekte eines Events zu definieren, eng mit ON24 zusammenarbeiten muss, einschließlich der Bereitschaft, für Konsultationen zur Verfügung zu stehen, wenn Fragen auftauchen, und ON24 haftet nicht für Ausfälle, Fehler oder Auslassungen in Bezug auf den Arbeitsauftrag und/oder das Event, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nicht rechtzeitig und genau auf angemessene Anfragen von ON24 reagiert hat. Der Kunde ist in vollem Umfang dafür verantwortlich, alle inhaltlichen Aspekte der Veranstaltung bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass ON24 die inhaltlichen Aspekte zur Verfügung stehen, die ON24 von Zeit zu Zeit für die Produktion der Veranstaltung benötigt. ON24 ist nicht für die Bearbeitung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte verantwortlich, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schreiben festgelegt.
d) Der Arbeitsauftrag muss außerdem alle Aspekte hinreichend detailliert beschreiben, die der Kunde in Bezug auf die Möglichkeit der Betrachtung eines Ereignisses durch die Zuschauer benötigt, einschließlich der geschätzten Anzahl der Zuschauer, die das Ereignis betrachten können, der Registrierungsverfahren für die Zuschauer, der Verfügbarkeit eines Ereignisses nach der Produktion für die Betrachtung auf Abruf und aller anderen Anliegen oder Fragen, die für den Kunden wichtig sind.
e) Wenn die Anzahl der Zuschauer, die mit einem Ereignis verbunden sind oder versuchen, sich mit diesem zu verbinden, nach angemessener Einschätzung von ON24 die für dieses Ereignis reservierte Bandbreite übersteigt, kann ON24 zusätzliche Verbindungen verweigern und die Verbindung zu den bestehenden Zuschauern trennen. Der Kunde verpflichtet sich, ON24 mindestens zehn (10) Tage vor einer Veranstaltung zu benachrichtigen, wenn er erwartet, dass die Anzahl der Zuschauer die angemessenen Erwartungen von ON24 in Bezug auf die Bandbreite übersteigen wird.

4) Gebühren und Zahlung
a) Die Gebühren für die Dienste sind in der jeweiligen Gebührenordnung ("Gebührenordnung") festgelegt. ON24 unterhält mehrere Gebührenordnungen, die sich nach Gebiet und Land richten. Die anwendbare Gebührenordnung richtet sich nach dem Land, in dem der Kunde seinen Hauptgeschäftssitz hat. Wird eine Veranstaltung oder ein Teil einer Veranstaltung von ON24 oder seinen Zulieferern verwaltet, richtet sich die anwendbare Gebührenordnung nach dem physischen Standort der Veranstaltung; hat die Veranstaltung jedoch keinen physischen Standort, richtet sich die anwendbare Gebührenordnung nach dem physischen Standort der Produktion und/oder der Erbringung der mit der Veranstaltung verbundenen Dienstleistungen. Die Gebührenordnung für Nordamerika ("N.A. Fee Schedule") umfasst die Länder Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada und Mexiko (zusammen "Nordamerika"). Die Gebührenordnung der Europäischen Union ("EU-Gebührenordnung") umfasst die Länder, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der AGB-Vereinbarung offiziell vom Europäischen Parlament als Mitglieder anerkannt sind ("Europäische Union"). Die Gebührenordnung für das Vereinigte Königreich ("U.K. Fee Schedule") umfasst die Länder England, Schottland, Nordirland und Wales (zusammen "Vereinigtes Königreich"). Diese Gebietsbezeichnungen sind allumfassend und jedes Land, das nicht in den drei (3) oben genannten Gebietsbezeichnungen enthalten ist, fällt nicht unter die Gebührenordnung für Nordamerika, die Gebührenordnung für die EU oder die Gebührenordnung für das Vereinigte Königreich und dementsprechend ist eine Änderung der Gebührenordnung für die zu erbringenden Leistungen erforderlich. ON24 behält sich das Recht vor, die vorstehenden Gebietsbezeichnungen in der Gebührenordnung jederzeit und aus beliebigen Gründen nach eigenem Ermessen zu ändern. ON24 stellt dem Kunden die Rechnung gemäß der in der Gebührenordnung angegebenen Tabelle.
b) Mit Ausnahme der Steuern, die auf dem Einkommen von ON24 beruhen, haftet der Kunde für alle Steuern im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, es sei denn, der Kunde hat ON24 eine gültige Steuerbefreiungs- oder Direktzahlungsbescheinigung vorgelegt, die den Kunden von dieser Zahlung befreit.
c) Der Kunde haftet für alle nicht gemilderten Stornogebühren, Strafen, Auslagen und Kosten, die ON24 infolge der Stornierung, Verzögerung oder Umplanung von Veranstaltungen oder Dienstleistungen durch den Kunden entstehen.

5) Vertrauliche Informationen
a) Im Laufe der Geschäftsbeziehung können die Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei erhalten, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet werden oder von denen die empfangende Partei vernünftigerweise wissen sollte, dass sie vertraulich sind ("vertrauliche Informationen"). Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören insbesondere die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Inhalte oder Daten. Zu den vertraulichen Informationen von ON24 gehören insbesondere (i) der Quellcode der Plattform und der Software, die zu den Diensten gehört, (ii) die begleitende Dokumentation, (iii) Informationen, die Eigentum von ON24 oder einer von ON24 beauftragten Person oder Einrichtung sind, die Dienstleistungen, Materialien, Produkte oder Lieferungen im Zusammenhang mit den Diensten bereitstellt (ein "Lieferant"), (iv) diese AGB-Vereinbarung und die in einer Vereinbarung enthaltenen Bedingungen und Preise sowie (v) die gesamte Technologie von ON24, die zur Bereitstellung der Plattform und der Dienste eingesetzt wird. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, darf keine Partei vertrauliche Informationen der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies ist in dieser AGB-Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen oder die andere Partei hat vorher schriftlich zugestimmt.
b) Diese AGB-Vereinbarung erlegt einer Partei keine Verpflichtung in Bezug auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf, wenn der Empfänger durch rechtlich ausreichende Beweise nachweisen kann, dass (a) sich vor dem Erhalt vom Offenleger im Besitz des Empfängers befanden oder ihm rechtmäßig bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war; (b) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass ein Verstoß gegen diese AGB-Vereinbarung oder eine dem Offenleger geschuldete Geheimhaltungspflicht vorliegt; (c) vom Empfänger in gutem Glauben von einem Dritten erlangt wurden, der das Recht hatte, sie ohne Geheimhaltungsverpflichtung offenzulegen; oder (d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass er auf vertrauliche Informationen des Offenlegers Bezug genommen hat.
c) Jede Partei ist sich darüber im Klaren, dass die vertraulichen Informationen ein wertvolles Geschäftsvermögen des Offenlegenden darstellen und dass die unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen dem Offenlegenden irreparablen Schaden zufügen kann. Im Falle eines Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes des Empfängers gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen ist der Offenleger berechtigt, Unterlassungsansprüche und alle anderen nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht verfügbaren Rechtsmittel geltend zu machen.
d) Der Kunde darf das Ergebnis eines Leistungsvergleichs nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ON24 veröffentlichen.

6) Eigentum; Zustimmung
a) Im Verhältnis zwischen ON24 und dem Kunden behält der Kunde alle Rechte, Titel und Interessen an den Kundeninformationen (wie unten definiert), der geschützten Technologie des Kunden, den Geschäftsmethoden und dem geistigen Eigentum des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Dienstleistungsmarken oder Domainnamen, die dem Kunden gehören. Der Kunde räumt ON24 und seinen Zulieferern das Recht ein, die Kundeninformationen in dem Umfang zu nutzen, der für die Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden erforderlich ist. Der Kunde erkennt an, dass weder ON24 noch ein Lieferant eine wie auch immer geartete Kontrolle über den Inhalt der Kundeninformationen ausübt. Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Kundendaten, die der Kunde und die Betrachter sammeln, übermitteln, bereitstellen oder empfangen, mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmen. ON24 ist nicht verpflichtet und lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, Kundeninformationen auf ihre Richtigkeit, mögliche Haftung oder aus anderen Gründen zu überprüfen.
b) Im Verhältnis zwischen ON24 und dem Kunden behalten ON24 und seine Zulieferer alle Rechte, Ansprüche und Interessen an ihren jeweiligen geschützten Technologien, Geschäftsmethoden und geistigem Eigentum, einschließlich der Software und Hardware, die für die Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, der Plattform, aller Urheberrechte, Patente, Marken und Geschäftsgeheimnisse sowie aller Entwicklungen, Erweiterungen, Ableitungen, Verbesserungen, Modifikationen oder Erweiterungen dieser Technologien und des geistigen Eigentums, die erdacht, in die Praxis umgesetzt oder entwickelt wurden, unabhängig davon, wer für die Entwicklung, Erweiterung, Ableitung, Verbesserung, Modifikation oder Erweiterung bezahlt.
c) Zusätzlich zu allen anderen Zustimmungen, die in dieser AGB-Vereinbarung enthalten sind oder ON24 ausdrücklich erteilt wurden, willigt der Kunde hiermit ein, dass ON24 Kundeninformationen und Darstellungen von Aspekten oder Teilen einer Veranstaltung verwendet, um potenziellen Kunden und anderen Personen, die ein Interesse an der Veranstaltung des Kunden haben könnten, die gesamte Veranstaltung oder Teile davon zu zeigen.

7) Garantien
a) ON24 garantiert, dass es die Dienste in professioneller Weise und in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Industriestandards erbringt, einschließlich der Anwendung von wirtschaftlich angemessenen Virenerkennungs- und Screening-Verfahren.
b) Jede Partei garantiert, dass (i) sie das Recht hat, diese AGB-Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dieser AGB-Vereinbarung zu erfüllen, (ii) sie keine Verpflichtungen hat, die mit ihren Verpflichtungen aus dieser AGB-Vereinbarung unvereinbar sind oder sie dazu veranlassen, diese zu verletzen, (iii) sie die Dienste nicht in rechtswidriger Weise oder zu rechtswidrigen Zwecken nutzen wird und (iv) sie alle geltenden Gesetze einhalten wird.
c) Sofern nicht ausdrücklich in dieser AGB-Vereinbarung festgelegt, werden die Dienste, die ON24 oder einer seiner Lieferanten in Verbindung mit dieser AGB-Vereinbarung bereitstellt, "wie besehen" und "wie verfügbar" ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung bereitgestellt, und die Nutzung der Dienste durch den Kunden erfolgt auf dessen eigenes Risiko. ON24 und seine Lieferanten geben keine weiteren Zusicherungen oder Garantien ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend aufgrund von Gesetzen oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende oder gesetzliche Garantien der Nichtverletzung von Rechten, des Eigentums, der ungestörten Nutzung, der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck oder stillschweigende Garantien, die sich aus dem Verhalten, der Nutzung oder der Handelspraxis ergeben. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten garantiert, dass die Dienste fehlerfrei, ohne Unterbrechungen, sicher oder virenfrei zur Verfügung gestellt werden. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten übernimmt irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kundeninformationen. Weder ON24 noch einer seiner Lieferanten gewährleistet, dass der Kunde bei der Nutzung der Dienste die vom Kunden gewünschten Ergebnisse erzielt oder dass die Dienste für die geschäftlichen Zwecke und Anforderungen des Kunden angemessen oder anderweitig geeignet sind.
d) Der Kunde sichert zu, dass: (a) seine Nutzung der Dienste, einschließlich der Übertragung von Umfragen, Dias, Audio-, Video- und Fotoaufnahmen, Archiven und anderen Daten ("Kundeninformationen") an ON24 sowie von Kundeninformationen, die eine Veranstaltung umfassen, nicht gegen Regeln, Gesetze oder Vorschriften verstößt (c) er alle rechtlichen Befugnisse oder Zustimmungen hat oder einholen wird, die für die Nutzung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Kundendaten durch ON24, einschließlich der internationalen grenzüberschreitenden Übertragung, gemäß dieser AGB-Vereinbarung erforderlich sind. Der Kunde erkennt an, dass ON24 keine Kundendaten verarbeitet oder auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, sondern lediglich die Übertragung von Kundendaten anbietet und ermöglicht. Der Kunde sichert außerdem zu, dass ON24 alle Daten, die es als pornografisch, verleumderisch, beleidigend oder anderweitig anstößig erachtet, entfernen oder deaktivieren kann, dass dieses Recht den Kunden jedoch nicht von der vollen Verantwortung für solches Material entbindet.
e) Der Kunde erkennt an, dass ON24 nicht verpflichtet ist, Daten oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen über den in einem Arbeitsauftrag festgelegten Zeitraum hinaus aufzubewahren, und dass ON24 das Recht, aber nicht die Pflicht hat, alle Daten und Veranstaltungen des Kunden nach dem Ende der in einem Arbeitsauftrag festgelegten Laufzeit der Veranstaltung zu löschen oder anderweitig zu vernichten.

8) Zulieferer
a) Mit Ausnahme der in dieser AGB-Vereinbarung festgelegten Bestimmungen ist ON24 für alle Handlungen und Versäumnisse eines Lieferanten in demselben Maße verantwortlich, als wären diese Handlungen oder Versäumnisse Handlungen oder Versäumnisse von ON24, und alle Rechte und Privilegien von ON24 gemäß dieser AGB-Vereinbarung können von einem Lieferanten ausgeübt werden, der von ON24 dazu ermächtigt wurde.
b) Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Dienstleister oder Produktanbieter, die (i) keine Lieferanten sind oder (ii) auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu Lieferanten gemacht wurden, und ON24 trägt keine Verantwortung für diese.

9) Entschädigung
a) Jede Partei (in diesem Fall der "Entschädiger") stellt die andere Partei, ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren, Agenten und Vertreter der anderen Partei, ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (alle diese Personen werden als "Entschädigungsempfänger" bezeichnet) von allen Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die einem Entschädigungsempfänger im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter entstehen, die darauf beruhen, dass der Entschädigungsempfänger (i) ein Recht an geistigem Eigentum verletzt oder missbraucht, (ii) gegen die Zusicherungen, Gewährleistungen und Verpflichtungen aus Abschnitt 7 verstößt, (iii) die Vertraulichkeitsverpflichtungen aus Abschnitt 5 verletzt oder (iv) anderweitig aus den fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlungen oder Unterlassungen des Entschädigungsempfängers resultiert oder in irgendeiner Weise damit verbunden ist.
b) Der Kunde stellt ON24, seine Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie alle Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren, Beauftragten und Vertreter von ON24 (zusammen die "ON24-Freistellungsempfänger") von allen Verlusten, Haftungen, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei und hält sie schadlos, die den ON24-Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter entstehen, die behaupten, dass die ON24-Freistellungsberechtigten diese Dritten verleumdet haben, und zwar unabhängig davon, ob die Kommunikation zwischen Nutzern oder zwischen Nutzern und Kunden über die Dienste erfolgte (und nicht von ON24 oder den ON24-Freistellungsberechtigten veröffentlicht oder veranlasst wurde).
c) Im Zusammenhang mit einer Entschädigungsverpflichtung gemäß dieser AGB-Vereinbarung hat der Entschädigungsverpflichtete die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung eines Anspruchs, und der Entschädigungsempfänger ist verpflichtet, den Entschädigungsverpflichteten dabei auf dessen Kosten angemessen zu unterstützen. Der Entschädigungsempfänger kann die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs mit einem Anwalt seiner Wahl und auf seine Kosten überwachen, aber nicht kontrollieren, und der Entschädigungsempfänger muss dabei kooperieren. Der Entschädigungsempfänger darf kein Urteil vorschlagen oder einem Vergleich zustimmen, der dem Entschädigungsempfänger ein Verschulden oder eine Haftung zuschreibt oder eine Handlung oder ein Eingeständnis des Entschädigungsempfängers erfordert, ohne dass der Entschädigungsempfänger zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

10) Haftungsbeschränkung
a) Mit Ausnahme der Freistellungsverpflichtungen, der Offenlegung vertraulicher Informationen und der Verletzung von Technologien und geistigen Eigentumsrechten von ON24 durch den Kunden haftet keine Partei für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder für Schäden, die sich aus Datenverlusten, Kommunikationsunterbrechungen, entgangenen Einnahmen, entgangenen Gewinnen, Technologieverlusten, Rechtsverlusten oder Kosten für die Beschaffung von Ersatzdiensten oder anderen Ersatzlösungen ergeben, wie auch immer diese entstehen, selbst wenn die Partei, gegen die der Anspruch geltend gemacht wird, auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
b) AUSSER DEN SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN ODER HANDLUNGEN DURCH GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER RECKLOSES ODER WILLKÜRLICHES FAHRLÄSSIGKEIT, DIE MAXIMALE HAFTUNG EINER PARTEI ÜBERSTEIGT NICHT DEN BETRAG DER VOM KUNDEN AN ON24 GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN WÄHREND DES ZEITRAUMS VON ZWÖLF (12) MONATEN, DER DEM ANSPRUCHSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS, DER HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG UNMITTELBAR VORAUSGEHT. ZUSÄTZLICH UND UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN WIRD JEDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT FEHLGESCHLAGENEN EREIGNISSEN, WIE SIE IM ENTSPRECHENDEN ANHANG DEFINIERT SIND, DURCH DEN SERVICE LEVEL SCHEDULE ABGEDECKT, WIE IN DEM ENTSPRECHENDEN ANHANG VORGESEHEN.

11) Änderungen und Releases
a) ON24 kann von Zeit zu Zeit nach dem Datum dieser AGB-Vereinbarung neue Versionen der Plattform erstellen und installieren, die die Funktionen und Dienste der Plattform ergänzen, verbessern oder verändern. Die Kunden des Kunden sind berechtigt, alle neuen Funktionen und Dienste, die der Plattform hinzugefügt werden, zu nutzen. Für neue Funktionen und Dienste können zusätzliche Gebühren anfallen oder auch nicht. ON24 behält sich das Recht vor, Funktionen oder Merkmale der Plattform zurückzuziehen, auszusetzen oder einzustellen, vorausgesetzt, die Plattform erfüllt weiterhin die gesondert angegebenen Spezifikationen.ON24 behält sich das Recht vor, neue Produkte einzuführen, die nicht Teil der aktuellen Plattform sind.

12) Einreichungen
a) ON24 ist alleiniger Inhaber aller Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller damit verbundenen Rechte am geistigen Eigentum, an allen Vorschlägen, Ideen, Feedback, Verbesserungen, Empfehlungen oder anderen Informationen, die vom Kunden oder seinem Kunden oder einem Teilnehmer an einer Veranstaltung im Zusammenhang mit der Plattform oder im Namen des Kunden erstellt, konzipiert oder in die Praxis umgesetzt werden ("Beiträge"). "Geistiges Eigentum" bezeichnet alle nicht patentierten Erfindungen, Patentanmeldungen, Patente, Erweiterungen, ergänzende Schutzzertifikate, Designrechte, Urheberrechte, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Domainrechte, Maskenwerkrechte, Know-how, Technologie, Geschäftsprozesse, Eventkonzepte, Eventerfahrungen und andere Geschäftsgeheimnisse sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, Ableitungen davon und alle Formen des Schutzes ähnlicher Art irgendwo auf der Welt.

13) Sonstiges
a) Beendigung.
i) Bei wesentlichen Verstößen. Jede Partei behält sich das Recht vor, diese AGB-Vereinbarung oder eine damit zusammenhängende Vereinbarung ohne Haftung zu kündigen, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung wesentlich verletzt und diese wesentliche Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung behebt, wobei die verletzende Partei für alle Schäden haftet, die der nicht verletzenden Partei infolge einer solchen Verletzung entstehen. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren die Parteien, dass das Versäumnis des Kunden, eine Rechnung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Erhalt zu bezahlen, einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB-Vereinbarung darstellt.
ii) Bei Zahlungsunfähigkeit. Während der Laufzeit dieser AGB-Vereinbarung kann jede Partei diese AGB-Vereinbarung oder eine damit zusammenhängende Vereinbarung jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn (i) die andere Partei (a) zahlungsunfähig wird, (b) freiwillig ein Verfahren einleitet oder einen Antrag gemäß den Konkursgesetzen der Vereinigten Staaten stellt, (c) Gegenstand eines unfreiwilligen Konkurs- oder Insolvenzverfahrens gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten wird, das nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen danach abgewiesen wird, (d) eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder (e) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Verwalter oder Liquidator für einen wesentlichen Teil ihres Eigentums, ihrer Vermögenswerte oder ihres Geschäftsbetriebs ernennt; oder (ii) die andere Partei einen Beschluss über ihre Abwicklung, Liquidation oder Auflösung fasst oder ein zuständiges Gericht einen Beschluss über die Abwicklung, Liquidation oder Auflösung der anderen Partei erlässt.
iii) Auswirkung der Beendigung. Die Beendigung dieser AGB-Vereinbarung oder einer damit zusammenhängenden Vereinbarung aus irgendeinem Grund hat keine Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtungen der Parteien für Aktivitäten, die vor dem Beendigungsdatum stattgefunden haben, und im Falle einer Beendigung durch ON24 verfällt jeder im Voraus bezahlte und ungenutzte Teil der jährlichen Bereitstellungsgebühr an ON24.

b) Unabhängige Auftragnehmer; Beziehung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und es wird kein Agentur-, Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis durch diese AGB-Vereinbarung beabsichtigt oder begründet. Keine der Parteien darf im Namen der anderen Partei Garantien oder Zusicherungen abgeben. Keine der Parteien darf die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei verunglimpfen.

c) Keine stillschweigenden Lizenzen. Diese AGB-Vereinbarung ist keine Quelle für eine stillschweigende Lizenz und ON24 behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährt werden.

d) Abtretung. Keine Partei darf Rechte oder Pflichten aus dieser AGB-Vereinbarung an eine andere Partei abtreten, übertragen oder delegieren, ohne dass die nicht abtretende Partei dies vorher ausdrücklich schriftlich ankündigt; im Falle einer Fusion, eines Erwerbs, eines Verkaufs von Vermögenswerten oder eines ähnlichen Geschäftszusammenschlusses einer Partei ist jedoch keine Zustimmung erforderlich.

e) Unterlassungsanspruch. Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser AGB-Vereinbarung hat ON24 das Recht auf eine bestimmte Leistung und einen Unterlassungsanspruch. Die in diesem Abschnitt gewährten Rechte gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln und Rechten, die nach dem Gesetz oder nach dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.

f) Geltendes Recht. Diese AGB-Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus ihr ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Staates Kalifornien, ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.

g) Öffentlichkeitsarbeit. Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, darf ON24 auch den Namen des Kunden und kurze Auszüge aus den Multimedia-Inhalten verwenden, um Beispiele der Arbeit sowohl online als auch auf CD-ROMs oder anderen festen Medien zu reproduzieren. ON24 darf unveränderte Kopien der Veranstaltung des Kunden in seinem Archiv aufbewahren.

h) Datenschutz. ON24 erbringt die Dienste in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien, die auf seiner Website zu finden sind. ON24 ist ein "Safe Harbor"-Unternehmen, d.h. es ist auf der Liste der "Safe Harbor"-Unternehmen des US-Handelsministeriums aufgeführt, da ON24 sich an die allgemeinen Vorgaben der strengen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union und anderer Länder hält.

i) Höhere Gewalt. Beide Parteien sind entschuldigt, wenn die Nichterfüllung dieser AGB-Vereinbarung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen, wie z. B. Feuer, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben, Streiks, Arbeitsunterbrechungen oder -verzögerungen, Verzögerungen oder Ausfälle bei Transport oder Versorgung, Handlungen des Staatsfeindes, höhere Gewalt oder Handlungen, Vorschriften, Prioritäten oder Maßnahmen der Vereinigten Staaten, eines Bundesstaates oder einer lokalen Regierung oder deren Vertreter oder Instrumente.

j) Gerichtsstand. Die Staats- und Bundesgerichte in San Francisco County, Kalifornien, sind ausschließlich zuständig für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus dieser AGB-Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen. Jede Partei erklärt sich hiermit mit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte einverstanden.

k) Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser AGB-Vereinbarung für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

l) Fortbestehen. Die Abschnitte 5 (Vertrauliche Informationen), 6 (Eigentum; Zustimmung), 9 (Schadloshaltung) und 10 (Haftungsbeschränkung) gelten auch nach Beendigung dieser AGB-Vereinbarung.

m) Gesamte AGB-Vereinbarung, Änderungen, Konflikte. Diese AGB-Vereinbarung stellt die endgültige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann nur in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert werden, das im Falle eines Konflikts oder einer Unstimmigkeit alle vorher bestehenden Bedingungen ersetzt.

SERVICE-LEVEL-PLAN

ON24 und der Kunde vereinbaren, dass die Service Level und die dazugehörigen Bedingungen und Messungen Teil der AGB-Vereinbarung sind und in diese aufgenommen werden.

  1. 1. Definitionen

Zusätzlich zu den Begriffen, die im Text der AGB-Vereinbarung definiert sind, haben die folgenden Begriffe im Text dieses Anhangs die jeweils folgende Bedeutung:

1.1. "Geplantes Wartungsfenster" ist die Zeit, in der die Dienste gemäß dem folgenden Zeitplan nicht verfügbar sein müssen, wobei ON24 diesen Zeitplan von Zeit zu Zeit nach angemessener Mitteilung an den Kunden ändern kann:

Zeitraum

Dauer der geplanten Ausfallzeit

Zeitspanne

wöchentlich

6 Stunden

Samstags 18:00-12:00 Uhr Pazifische Zeit

ON24 ist nur dann von der Pflicht zur Erbringung der Leistungen entbunden, wenn es sich dafür entschieden hat, die Wartung während des Zeitfensters für die planmäßige Wartung durchzuführen.

1.2. "Außerplanmäßige Wartungsarbeiten" sind Wartungsarbeiten, die durchgeführt werden, (i) wenn sie nach dem wirtschaftlich vertretbaren Ermessen von ON24 notwendig sind, um einen Ausfall der Dienste zu vermeiden, oder (ii) während einer mit dem Kunden vereinbarten Ausfallzeit, um eine Situation zu beheben, die die Fähigkeit des Kunden zur Nutzung der Dienste gefährdet.

1.3. "Fehlgeschlagenes Webcast-Ereignis" bedeutet,

(a). in Bezug auf ein Live-Webcast-Ereignis,

(i). Mehr als 50 % der gesamten Webcast-Zuschauer erleben, dass die Medienstreams für sechs aufeinanderfolgende Minuten nicht verfügbar sind oder

(ii). Der/die Präsentator/in, der/die das Interface zur Steuerung der Präsentation verwendet, erfährt eine Verzögerung zwischen dem Auslösen eines Befehls und dessen Antwort von mehr als 30 Sekunden über einen Zeitraum von mehr als fünf Minuten, und

(b). bei einem On-Demand-Webcast-Ereignis, das zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgestrahlt werden soll, für mehr als 50 % der gesamten Webcast-Zuschauer die Medienströme für sechs aufeinanderfolgende Minuten nicht verfügbar sind.

1.4. "Vollständiger virtueller Showausfall" bedeutet,

(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,

(i). Mehr als 50 % der Teilnehmer/innen an der virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.

(ii). Mehr als 50 % der Teilnehmer/innen der virtuellen Live-Show können während mehr als fünfzehn Prozent (15 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die unterstützenden Anwendungsfunktionen zugreifen.

1.5. "Ausfall einer virtuellen Show mit hoher Auswirkung" bedeutet,

(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,

(i). Mehr als 50 % der Teilnehmer/innen an der virtuellen Live-Show können während mehr als fünf Prozent (5 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.

(ii). Mehr als 50 % der Teilnehmer/innen an der Virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der Virtuellen Live-Show nicht auf die Unterstützungsfunktion der Anwendung zugreifen.

1.6. "Teilausfall virtueller Showausfall" bedeutet,

(a). in Bezug auf eine virtuelle Live-Show,

(i). Mehr als 25 % der Teilnehmer/innen an der virtuellen Live-Show können während mehr als fünf Prozent (5 %) der geplanten Dauer der virtuellen Live-Show nicht auf die Anwendung oder die kritischen Anwendungsfunktionen zugreifen.

(ii). Mehr als 25 % der Teilnehmer/innen an der Virtuellen Live-Show können während mehr als zehn Prozent (10 %) der geplanten Dauer der Virtuellen Live-Show nicht auf die Unterstützungsfunktion der Anwendung zugreifen.

1.7. "Kritische Anwendungsfunktionalität" bedeutet Chat und Globale Navigation und Standorte anzeigen.

1.8. "Unterstützende Anwendungsfunktionalität" bedeutet Berichte, Zelte, "Zugang" zu Showinhalten, Who's Here, Video-Grüße (Main Plaza und Booth), Network Builder, Message Board, Nachrichten (in der Show), Profile Manager, Briefcase, Prize Center und die Personensuche.

1.9. "Standardgeschäftszeit" ist die Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends pazifischer Zeit an Werktagen.

  1. 2. Betriebliche Verfügbarkeit

2.1. Der Kunde erkennt an, dass er während des Zeitfensters für geplante Wartungsarbeiten nicht auf die Ereignisdienste zugreifen kann, wenn tatsächlich Wartungsarbeiten geplant sind, oder während außerplanmäßiger Wartungsarbeiten. ON24 wird den Kunden im Voraus über die geplante Wartung informieren.

2.2. ON24 ist bestrebt, den Kunden im Voraus über außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die den Kunden betreffen, zu informieren. ON24 wird dem Kunden die Gründe und die Dauer einer außerplanmäßigen Wartung mitteilen.

  1. 3. Unterstützung auf Abruf

3.1. Der Bereitschaftsdienst für Live-Events ist während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar.

3.2. ON24 kategorisiert Serviceanfragen von ON24-Kunden zu Netzwerk- und Plattformzugangsproblemen nach den folgenden Schweregraden:

Schweregrad der Anfrage

Beschreibung

Geschäftszeiten Auflösung Ziele

Ziele für die Auflösung nach Feierabend

S1-Kritisch Der Zugang zu Dienstleistungen ist nicht möglich. 15-Minuten-Bestätigung15-Minuten-Start1-Tag-Auflösung 1 Stunde Quittierung1 Stunde Start1 Tag Auflösung
S2-Schwierig Der Zugang zum Dienst ist verfügbar, aber auf einer verminderten Basis oder mit ständigen Unterbrechungen 15-Minuten-Bestätigung15-Minuten-Start1-2-Tage-Auflösung Operationen nicht anwendbar
S3-Major Der Zugang zu den Diensten ist eingeschränkt oder unterbrochen, aber eine Umgehung ermöglicht einen angemessenen Zugang 15-Minuten-Bestätigung30-Minuten-Start1-4-Tage-Lösung Operationen nicht anwendbar
S4-Normal Die Dienste sind zugänglich, aber die Qualität ist nicht perfekt. Der Kunde verlangt Änderungen, die aber für den bestehenden Zugang nicht entscheidend sind. 15-Minuten-Bestätigung30-Minuten-Start1-Stunde-2-Tage-Lösung je nach Dringlichkeitscode Operationen nicht anwendbar
S5-Ergänzung oder Frage Der Kunde fordert eine neue oder verbesserte Funktion an. 15-minütige Quittierung2 Tagesstart Operationen nicht anwendbar
  1. 4. Servicegarantie

ON24 garantiert, dass es im Rahmen der Branchenstandards angemessene Anstrengungen unternimmt, um eine Systemverfügbarkeit von mindestens 99% zu gewährleisten. Die "Systemverfügbarkeit" ist die Summe der Stunden, in denen das System verfügbar ist, geteilt durch die Gesamtstundenzahl im Messzeitraum, wobei geplante Wartungsarbeiten von der Gesamtstundenzahl ausgeschlossen werden. Die Systemverfügbarkeit wird auf der Grundlage von Daten gemessen, die von den Überwachungssystemen von ON24 über ein Verfahren gesammelt werden, bei dem in regelmäßigen Abständen überprüfbare Versuche unternommen werden, auf eine Standard-URL innerhalb des ON24-Systems zuzugreifen. Wenn ein solcher Zugriffstest erfolgreich ist, gilt das System als verfügbar.

In jedem Fall, in dem der Kunde unabhängig feststellt, dass die Systemverfügbarkeit unter der Servicegarantie liegt, kann der Kunde dieses Problem schriftlich an ON24 melden und dabei die genaue Art des Problems angeben. ON24 stellt dem Kunden innerhalb von 15 (fünfzehn) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung einen Plan zur Behebung des Problems (den "Abhilfeplan") zur Verfügung. Der Kunde hat das Recht, den Abhilfeplan innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit ON24 zu überprüfen und zu diskutieren. Bei gegenseitigem Einverständnis mit dem Abhilfeplan wird ON24 den Abhilfeplan ausführen.

Sollte ON24 innerhalb dieser Frist keinen Abhilfeplan vorlegen, kann der Kunde ON24 schriftlich darüber informieren, dass er der Meinung ist, dass ON24 seine AGB-Vereinbarung mit dem Kunden wesentlich verletzt hat (der "Verstoß"). Der Kunde kann diese AGB-Vereinbarung nur dann kündigen, wenn ON24 den Verstoß nicht innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen ab dem Datum, an dem ON24 den Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden über den Verstoß bestätigt, behebt.

  1. 5. Abhilfemaßnahmen

5.1. Gutschriften. Wenn ein Webcast-Ereignis fehlschlägt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem fehlgeschlagenen Webcast-Ereignis benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine Gutschrift in Höhe der Gebühren für das Webcast-Ereignis, jedoch nicht auf Kosten Dritter, die ON24 oder dem Kunden im Zusammenhang mit dem Webcast-Ereignis entstanden sind. Die Gutschrift steht dem Kunden ausschließlich zur Verwendung für ein anderes Webcast-Ereignis zur Verfügung, und ON24 ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Wert der Gutschrift zu erstatten.

5.2. Erstattungen für virtuelle Shows. Wenn eine vollständige virtuelle Show ausfällt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausfall der vollständigen virtuellen Show benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine vollständige (100%) Rückerstattung der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket. Wenn eine virtuelle Show mit hoher Auswirkung ausfällt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausfall der virtuellen Show mit hoher Auswirkung benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine fünfzigprozentige (50%) Rückerstattung der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket. Wenn eine virtuelle Show teilweise ausfällt und der Kunde ON24 innerhalb von drei Werktagen nach dem Ausfall der virtuellen Show benachrichtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung von fünfundzwanzig Prozent (25 %) der Grundgebühr für das virtuelle Showpaket.

5.3. Leistungsausnahmen. Der Kunde erhält keine Gutschrift, wenn ein Fehler auftritt, der ihn für eine Gutschrift qualifiziert:

(a). während geplanter Ausfallzeiten;

(b). während einer außerplanmäßigen Wartung; und

(c). wenn ON24 das Recht hat, den Zugang des Kunden zu den Diensten gemäß der AGB-Vereinbarung auszusetzen.

(d). als Ergebnis eines Ereignisses, einer Ursache oder eines Vorfalls, der außerhalb der zumutbaren Kontrolle von ON24 liegt, was unter anderem ein Ereignis höherer Gewalt im Rahmen der AGB-Vereinbarung einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist; oder

(e). als Folge der Ausrüstung oder des Dienstes des Kunden oder einer Ausrüstung oder eines Dienstes eines Dritten, die nicht unter der alleinigen Kontrolle von ON24 stehen.

(f). Aufgrund der Netzwerkausrüstung oder der Netzwerkbedingungen zwischen ON24 und dem Personal Computer des Kunden.

5.4. Einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf.

Sofern in der AGB-Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist dieser Abschnitt 5 der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden für jeden Ausfall oder jede Unterbrechung der Dienstleistungen und für jede Nichteinhaltung von Service-Level-Zielen durch ON24 sowie für jeden Verstoß oder jede andere Verletzung einer Garantie oder Verpflichtung aus diesem SLA durch ON24 oder einen Lieferanten.

  1. 6. ON24 "LIVE" Webcast-Zuschauer-Richtlinie

(a) Alle Live-Webcast-Veranstaltungen mit mehr als 2.500 Teilnehmern müssen im Voraus angemeldet werden. Benachrichtigungen für Full Service-Kunden sollten an deinen ON24 Webcast Manager gerichtet werden. Benachrichtigungen für Self-Service-Kunden sollten elektronisch an das ON24 Plattform Support Team erfolgen.

(b) Die Anmeldungen müssen spätestens 10 (zehn) Tage vor dem Veranstaltungsdatum eingehen und erfordern die Zusage der reservierten Zuschauerkapazität.

(c) Zusätzliche Webcast-Zuschauer über 2.500 müssen in Blöcken von 500 erworben werden. Zusätzliche Webcast-Zuschauer über 5.000 müssen in Blöcken von 1.000 gekauft werden. Zusätzliche Webcast-Zuschauer über 10.000 werden nach Angebotspreis abgerechnet.

(d) Bei Überschreitung der reservierten Zuschauerkapazität werden für alle Webcast-Zuschauer, die die reservierte Kapazität überschreiten, 150 % der aktuell veröffentlichten Tarife in Rechnung gestellt.

(e) Alle Non-Streaming-Webcast-Veranstaltungsprofile sind auf 2.500 Teilnehmende begrenzt.